Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Schröder’s Haushaltshilfen und ihren Auftraggebern. Unsere Mitarbeitenden erbringen haushaltsnahe Dienstleistungen und verfügen nicht über eine pflegerische oder medizinische Qualifikation.
Schröder’s Haushaltshilfen ist ein nach Landesrecht zugelassener Anbieter für Unterstützungsleistungen im Alltag gemäß § 45a SGB XI. Wir bieten haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsleistungen sowie Bewegungsangebote für Pflegebedürftige an.
Haushaltshilfe: z. B. Reinigungsarbeiten, Aufräumen, Hausordnung, Bodenpflege, Staubwischen, Sanitärreinigung, Wäschepflege, Fensterputzen, Einkäufe, Unterstützung bei der Nahrungszubereitung.
Arbeiten im und am Haus: z. B. Terrassenfegen, Laubbeseitigung, leichte Gartenarbeit.
Betreuung & Aktivierung: z. B. Gespräche, Spaziergänge, leichte Bewegungsangebote.
Für jeden Auftrag wird ein fester Mitarbeiter zugeteilt, der den Klienten kontinuierlich betreut. Der Mitarbeiter bleibt – soweit möglich – über den gesamten Zeitraum der Betreuung konstant und rechnet die geplanten Stunden monatlich ab. Dies sichert Vertrauen, Kontinuität und eine individuell angepasste Dienstleistung.
Erweiterungen oder Anpassungen der Leistungen sind jederzeit nach Absprache möglich. Ein Reinigungsanspruch im Sinne einer professionellen Reinigungsfirma besteht jedoch nicht – Ziel ist die Entlastung und Unterstützung im Alltag.
Bei außergewöhnlich hoher Verschmutzung (z. B. Vermüllung) kann eine Schmutzzulage erhoben werden. Die Höhe wird individuell vereinbart.
Ersatz von Aufwendungen, zum Beispiel für Parkgebühren, Verpflegung, Postauslagen usw. sind vom Kunden bzw. dem Auftraggeber zu übernehmen und auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Kosten für Buchungen, Reservierungen etc. werden auch dann in Rechnung gestellt, sofern diese Kosten vom Veranstalter bereits berechnet wurden oder mit Stornogebühren in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zusatzkosten und Auslagen (Ausflüge, Veranstaltungen, usw.) sind vom Kunden bzw. dem Auftraggeber zu übernehmen.
2.5 Monatliche Einsatzplanung und Abrechnung
Die Termine werden im Voraus für einen vollen Monat geplant und fest gebucht, z. B. wöchentlich oder 14-tägig, je nach Absprache. Hierfür wird eine feste Mitarbeiterin bzw. ein fester Mitarbeiter zugeteilt, der die Kontinuität und Qualität der Betreuung sicherstellt.
Auch wenn einzelne Termine vom Auftraggeber abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, erfolgt die Abrechnung für den gesamten vereinbarten Monatszeitraum. Dies ermöglicht eine verlässliche Planung und Kalkulation unsererseits sowie eine kontinuierliche Betreuung der Pflegebedürftigen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Schröder’s Haushaltshilfen annimmt. Die Leistungen orientieren sich individuell an den Gegebenheiten im Haushalt.
Der Vertrag kann beiderseits jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden gekündigt werden. Bereits vereinbarte Stunden im laufenden Monat gelten als eingeplant und werden entsprechend abgerechnet.
Der Erfüllungsort ist der private Haushalt des Auftraggebers.
Schröder’s Haushaltshilfen setzt qualifizierte Mitarbeiter ein.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Person (z. B. Geschlecht, Nationalität).
Die Einsätze werden zu Monatsbeginn geplant und monatlich dokumentiert. Der Leistungsnachweis ist vom Auftraggeber zu unterschreiben.
Bei Verhinderung (z. B. Urlaub, Krankheit) wird – sofern möglich – ein Ersatz angeboten. Kurzfristige Terminverschiebungen können auftreten.
Die Abrechnung erfolgt monatlich, je nach tatsächlicher Stundenanzahl gemäß dem vereinbarten Stundensatz. Leistungen werden mindestens im Rahmen des vorhandenen
Pflegekassenbudgets abgerechnet.
Mehrleistungen erfolgen im Viertelstundentakt.
Pflegekasse: Direktabrechnung mittels Abtretungserklärung.
Privatkunden: Zahlung per Überweisung nach Rechnungseingang oder per Lastschrift.
Termine dürfen jederzeit abgesagt werden, sie werden aber berechnet als hätte der Termin stattgefunden.
Bei Zahlungsverzug kann die Dienstleistung ausgesetzt werden. Mahngebühren: 3 € je Mahnung. Nach 7 Werktagen Einleitung rechtlicher Schritte auf Kosten des Auftraggebers.
Preisänderungen werden einen Monat vorher schriftlich angekündigt. Sie gelten als genehmigt, wenn kein Widerspruch innerhalb von vier Wochen erfolgt.
Innerhalb des laufenden Kalenderjahres ist eine Rechnungskopie kostenfrei. Danach 15 € zzgl. MwSt. pro Kopie.
Zugang zu den Räumen muss gewährleistet sein. Schlüsselübergabe erfolgt auf eigenes Risiko.
Bereitstellung der Reinigungsmittel, Geräte und ggf. Pflegehilfsmittel erfolgt durch den Kunden. Chlorhaltige Reiniger sind untersagt.
Der Kunde hat notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen (z. B. Unfallverhütung).
Infektionskrankheiten sind vorab zu melden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.
Termine sind verbindlich.
Inventarschäden durch grobe Fahrlässigkeit werden über unsere Haftpflichtversicherung reguliert.
Überlassene Schlüssel dürfen nicht weitergegeben oder kopiert werden.
Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Die Schweigepflicht entfällt nur bei gesetzlicher Verpflichtung.
Die Haftung beschränkt sich auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Für falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers übernehmen wir keine Haftung. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die übrigen Regelungen nicht.
Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nicht ohne schriftliche Zustimmung. Es gilt die DSGVO.
Verbraucher gemäß § 13 BGB haben bei Vertragsabschluss auf elektronischem Weg ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Beginnt die Dienstleistung vor Ablauf der Frist, erlischt das Widerrufsrecht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Schröder’s Haushaltshilfen in Gütersloh 2024.