Es gibt immer einen der es günstiger macht...aber auf die richtige Pflege kommt es an!

 

Denken Sie daran, auch die Reinigung ist eine Arbeit mit Fachverstand.

In diesem Sinne... zum Wohle der Mitarbeiter! Für einen fairen Lohn.

 

Wir sind seit 2004 für unsere Kunden mit unserem Wissen für die richtige Pflege der verschiedenen Oberflächen da.

19 Jahre Selbstständig,  seit 1992 Berufserfahrung und kundenorientiertes Arbeiten sprechen für uns und unsere Qualität.

Unsere Preise für die Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI

gültig  ab April 2023

 

 Betreuungsleistungen 36,00 €/h
Hauswirtschaftliche Unterstützung*   36,00 €/h
leichte Gartenarbeiten  36,00 €/h

*Abspülen, abtrocknen und einräumen, Wäsche waschen, trocknen und bügeln, Gardinen waschen, Putzen, Staubsaugen und Staub wischen, Betten machen und neu beziehen,  Fensterreinigung, Briefkasten leeren, Blumen gießen, Einkaufen für Sie und Botengänge

 

Die Preise sind ohne Mwst. zzgl. einer Anfahrtszeit von max. 15 Min nach Stundensatz abgerechnet.

 


Unsere Preise für die Privatzahler in Gütersloh

gültig  ab April 2023

 

Betreuungsleistungen 42,90 €/h
 Haushaltshilfe           42,90 €/h

 Die Preise sind mit Mwst. zzgl. einer Anfahrtszeit von max. 15 Min nach Stundensatz abgerechnet


unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier


Für Privatzahler: Die oben genannten Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. 

 

Im Stundenpreis sind alle Kosten für Stundenlohn, Betriebshaftpflichtversicherung und Unfallversicherung enthalten.

Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt.

Alle Mitarbeiter bekommen die Wegzeit, die laut Europäischen Gerichtshof als Arbeitszeit anzurechnen ist, bezahlt!

Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung!

 

 

Liegen Verschmutzungen mit Fäkalien vor, behalten wir uns vor , diese Reinigungsleistung gesondert abzurechnen.


Rechnungen für Haushaltshilfe und Handwerker sind steuerlich absetzbar.

 

 Haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt, die durch externe Dienstleister erbracht werden, wie zum Beispiel die Wohnungsreinigung, kochen, Waschen oder Bügeln, können steuerlich abgesetzt werden. Konkret sind es 20 Prozent der Kosten von maximal 20.000 Euro, also 4000 Euro, die von der Steuerschuld abgezogen werden können.